Leistungsspektrum

Die Methoden des Fachgebietes der Pathologie bestehen überwiegend aus feingeweblichen (histologischen) und zytologischen Untersuchungen mit Hilfe des Mikroskops. Sie werden ergänzt durch verschiedene Spezialmethoden (z.B. Immunhistochemie, Molekularpathologie, ggf. Elektronenmikroskopie) sowie der inneren Leichenschau (Sektion/Obduktion/Autopsie).

Feingewebliche (histologische) Untersuchung

Über ein spezielles Verfahren werden die vorbereiteten Gewebeproben entwässert und in einen Paraffinblock eingebettet, von dem hauchdünne Schnitte (mit einer Dicke von 2-3 Tausendstel mm) angefertigt werden. Aufgezogen auf einen Glasobjektträger lassen sich diese nach Färbung unter dem Mikroskop beurteilen.

Operationspräparat (Mammakarzinom) Paraffinblöcke gefärbter Objekträger

Zytologische Untersuchung

Z.B. durch Abstrich oder Punktion entnommenes Zellmaterial oder Körperflüssigkeiten werden mit verschiedenen Methoden auf einen Objektträger gebracht, gefärbt und mikroskopisch ausgewertet.

Unauffälliger gynäkologischer Abstrich
Zellen mit Cytomegalievirus -Infektion in einer broncho-alveolären Lavage

 

Spezialmethoden

Bei Bedarf können durch spezielle Färbungen (Histochemie) oder mit Hilfe von Antiköpern (Immunhistochemie) gezielt Zell- oder Gewebsstrukturen sichtbar gemacht werden, die für die Diagnose und anschließende Therapie eine wichtige Rolle spielen: Beispielsweise Nachweis von Erregern (Pilze, Tuberkelbakterien) oder Hormonrezeptoren beim Mammakarzinom.
In wenigen Fällen werden ergänzende molekularpathologische Untersuchungen (In-situ-Hybridisierung) auf DNA-Ebene im Zellkern erforderlich, die in unserem Institut durchgeführt werden können.

Die Durchführung von Gen-Mutationsanalysen (z.B. bei Kolon- oder Lungenkarzinom, GIST) erfolgt in enger Kooperation mit anderen Pathologen.

Immunhistochemie: Nachweis von Östrogenrezeptoren im Mammakarzinom
In-Situ-Hybridisierung: Amplifikation des HER2neu-Rezeptors im Mammakarzinom

 

 

Klinische Obduktionen

Im Gegensatz zu Ärzten der Gerichtsmedizin als eigenständiger Fachrichtung obduzieren Pathologen nur Verstorbene, die eines natürlichen Todes gestorben sind, hinsichtlich Art und Ausprägung ihrer Erkrankungen. Rechtsmedizinische Obduktionen dienen der Aufklärung von Verbrechen und nicht von Krankheiten.

Obduktionen nehmen im Vergleich zur Diagnostik am lebenden Menschen einen nur geringen Anteil der Arbeit eines Pathologen ein. Obduktionen sind dennoch ein unverzichtbarer Bestandteil einer ganzheitlichen qualitätsgesicherten Medizin. Sie werden durchgeführt um Grund- und Folgeerkrankungen sowie medizinisch unklare Todesursachen feststellen zu können. In mehr als 20 % der Todesfälle in Krankenhäusern werden erst durch die Autopsie wesentliche, teils therapierelevante Krankheitsbefunde festgestellt. Darüber hinaus ermöglichen sie die Überprüfung diagnostischer und therapeutischer Verfahren und geben den zuletzt behandelnden Ärzten eine wichtige Rückkopplung.

Die innere Leichenschau (Sektion/Autopsie) bringt Sicherheit für Ärzte und Angehörige, sie trägt wesentlich zur Qualitätssicherung in der Medizin bei!

Obduktionen sind ebenso ein unverzichtbarer Bestandteil der Aus- und Weiterbildung von Ärzten.

Dr. Claus Langwieder
Dr. Martin Rees
Gemeinschaftspraxis für Pathologie

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